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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Allgemein
Die Firma LFS Bewirtschaftungs AG gehört Herrn Patrick Huber. Er ist alleiniger Aktionär, Geschäftsführer, Verwaltungsrat und wirtschaftlich berechtigte Person der LFS Bewirtschaftungs AG.
Nein. Die LFS Bewirtschaftungs AG ist weder eine Auffanggesellschaft noch eine Nachfolgegesellschaft der Life Forestry Switzerland AG in Liquidation. Die LFS Bewirtschaftungs AG ist eine eigenständige, unabhängige Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht mit Sitz in der Schweiz. Zwischen der LFS Bewirtschaftungs AG und der Life Forestry Switzerland AG in Liquidation bestehen keine rechtlichen Verbindungen. Die LFS Bewirtschaftungs AG übernimmt daher weder Forderungen, Verpflichtungen, Garantien oder Zusicherungen (schriftlich oder mündlich) noch allfällige Erntezeitpunkte aus Verträgen der Life Forestry Switzerland AG in Liquidation.
Ziel der LFS Bewirtschaftungs AG ist es, die Teakbäume der ehemaligen Kunden der Life Forestry Switzerland AG nach bestem Wissen und Gewissen möglichst effizient und kostengünstig zu bewirtschaften, zu ernten und zu vermarkten. Die daraus erzielten Erlöse sollen den jeweiligen Kunden zufliessen.
Da zwischen der LFS Bewirtschaftungs AG und der Life Forestry Switzerland AG keine rechtlichen Verbindungen bestehen, können wir keine Angaben oder Nachweise zu einer allfälligen Insolvenz der Gesellschaft bereitstellen. Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Life Forestry Switzerland AG, das zuständige Handelsregisteramt oder das Konkursamt zu wenden.
Alle Kunden haben mit dem Erwerb seinerzeit Baumeigentumsurkunden mit den entsprechenden Daten sowie Lagepläne mit GPS-Koordinaten erhalten. Diese Angaben sind nach wie vor gültig. Darüber hinaus hat die LFS Bewirtschaftungs AG Baumregister von jeder Plantage erhalten, in welchen festgehalten ist, welcher Kunde welche Baumnummern auf der jeweiligen Plantage erworben hat. Da die Bäume nicht nur im Register verzeichnet sind, sondern auch mit Aluplaketten nummeriert, ist eine individuelle Zuordnung jederzeit möglich und gewährleistet.
Sie haben seinerzeit einen Sachwert in Form von Teakbäumen von der Life Forestry Switzerland AG erworben. Nach unserem Verständnis wurden Ihnen hierfür entsprechende Baumeigentumsurkunden ausgestellt. Die Klärung der Eigentums-, Besitz- und sonstigen Rechtsverhältnisse erfolgt jedoch nicht durch die LFS Bewirtschaftungs AG, sondern fällt in den Verantwortungsbereich der Life Forestry Switzerland AG.
Das Eigentum an den Bäumen steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Bewirtschaftung. Die Kunden der LFS Bewirtschaftungs AG bleiben Eigentümer der Teakbäume mit entsprechenden Zugangs- und Nutzungsrechten bzw. gelten im Falle der Flächenregelung als Pächter der jeweiligen Plantagenflächen. Für dieses Eigentum bzw. die Pachtverhältnisse sind vertraglich festgelegte Laufzeiten vorgesehen, nach deren Ablauf die Rechte enden. In der Regel beträgt diese Laufzeit 20 bis 25 Jahre ab der Pflanzung der Bäume.
Zusätzlich zum Kaufvertrag hat jeder Kunde seinerzeit einen Bewirtschaftungsvertrag mit der Life Forestry Switzerland AG abgeschlossen. Die sich daraus ergebenden Bewirtschaftungsleistungen werden nun von der LFS Bewirtschaftungs AG zu beinahe unveränderten Bedingungen übernommen. Der ursprüngliche Bewirtschaftungsvertrag mit der Life Forestry Switzerland AG kann nicht fortbestehen, da über diese Gesellschaft der Konkurs eröUnet wurde. Die Kunden schliessen daher nicht parallel Bewirtschaftungsverträge mit zwei Gesellschaften ab, sondern stehen hinsichtlich der Bewirtschaftung ausschliesslich in einer Vertragsbeziehung mit der LFS Bewirtschaftungs AG.
Die LFS Bewirtschaftungs AG benötigt keine Bestätigung des Konkursamtes, dass die Bäume der ehemaligen Kunden der Life Forestry Switzerland AG nicht zur Konkursmasse gehören. Die Eigentumsverhältnisse ergeben sich aus den bestehenden vertraglichen Regelungen und den jeweiligen Eigentumsnachweisen. Daher ist die LFS Bewirtschaftungs AG berechtigt, die entsprechenden Baumbestände zu bewirtschaften. Eine gesonderte Bestätigung des Konkursamtes ist hierfür nicht erforderlich.
Aufgrund der in der Schweiz geltenden Vertragsfreiheit ist die LFS Bewirtschaftungs AG selbstverständlich berechtigt, die Bäume der ehemaligen Kunden der Life Forestry Switzerland AG auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen zu bewirtschaften. Eine Bestätigung des Konkursamtes ist hierfür nicht erforderlich.
Gerne können Sie uns zusammen mit dem unterzeichneten Vertrag Kopien Ihrer Baumeigentumsurkunden zusenden und auf dem Vertrag einen entsprechenden Vermerk anbringen. Auf diese Weise kann Ihr Baumeigentum eindeutig zugeordnet und dokumentiert werden.
Gerne bestätigen wir, dass bei der Erlös-Auszahlung an die Kunden ein Abzug von 15 % auf dem Brutto-Verkaufserlös erfolgt. Darüber hinaus entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Mit diesem Abzug sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung, Ernte und Vermarktung abgegolten.
Die in den Verträgen der Life Forestry Switzerland AG aufgeführten kommerziellen Zwischenausforstungen stellen lediglich Prognosen beziehungsweise Planungsannahmen dar und sind nicht Bestandteil Ihres Bewirtschaftungsvertrages mit der LFS Bewirtschaftungs AG. Solange sich die Bäume in ihrem Wachstum nicht gegenseitig beeinträchtigen, beabsichtigen wir keine kommerziellen Zwischenausforstungen vorzunehmen. Unser Ziel ist es, den Bestand möglichst lange ungestört wachsen zu lassen, um eine optimale Entwicklung der Bäume zu ermöglichen.
Nein. Die LFS Bewirtschaftungs AG schliesst mit ihren Kunden ausschliesslich Dienstleistungsverträge über die Bewirtschaftung, Ernte und Vermarktung der Teakbäume
ab. Die LFS Bewirtschaftungs AG übernimmt keinerlei Garantien hinsichtlich zukünftiger Erntemengen, Holzpreise oder Verkaufserlöse. Ebenso werden keine Prognosen oder Schätzungen über mögliche künftige Erlöse abgegeben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unseren Vertragswortlaut nicht für jeden einzelnen Kunden individuell anpassen können. Der damit verbundene administrative und rechtliche Aufwand wäre organisatorisch nicht zu bewältigen und würde zu erheblichen Mehrkosten führen. Unser Ziel ist es, die Verwaltungskosten möglichst gering zu halten und die Kunden nicht zusätzlich finanziell zu belasten. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir nur einheitliche Vertragsunterlagen verwenden können.
Die ursprünglichen Kaufverträge mit der Life Forestry Switzerland AG benötigen wir nicht, da der Erwerb Ihrer Bäume bereits abgeschlossen ist. Wir übernehmen ausschliesslich den Bewirtschaftungsteil. Daher sind unter anderem die in den ursprünglichen Kaufverträgen enthaltenen Erlösprognosen sowie etwaige prognostizierte Zwischenausforstungen für die künftige Bewirtschaftung Ihrer Bäume nicht massgeblich und auch nicht Bestandteil des Bewirtschaftungsvertrages mit der LFS Bewirtschaftungs AG. Sämtliche für die Bewirtschaftung relevanten Informationen ergeben sich aus den Baumeigentumsurkunden. Die dort enthaltenen Angaben sind für die eindeutige Zuordnung und Verwaltung Ihres Baumeigentums ausreichend.
Den genauen Standort Ihrer Bäume können Sie dem Lageplan entnehmen, den Sie zusammen mit Ihrer Baumeigentumsurkunde von der Life Forestry Switzerland AG erhalten haben. Auf der Baumeigentumsurkunde ist die Nummer der Parzelle vermerkt, auf der sich Ihre Bäume befinden. Im Lageplan sind sämtliche Parzellen mit ihren jeweiligen Eckpunkten dargestellt. Die geografischen Koordinaten der einzelnen Eckpunkte Ihrer Parzelle finden Sie auf der Rückseite des Lageplans. Anhand dieser Angaben lässt sich die Lage Ihrer Parzelle eindeutig bestimmen.
Die LFS Bewirtschaftungs AG ist ein reines Dienstleistungsunternehmen und weder ein Fonds noch ein Finanzdienstleister. Die Tätigkeit umfasst ausschliesslich die Bewirtschaftung, Ernte und den Verkauf von Teakholz. Die Vergütung erfolgt dabei ausschliesslich über vertraglich vereinbarte Verkaufsprovisionen. Ein An-, Rück- oder Weiterverkauf von Teakbäumen oder Pachtverträgen durch die LFS Bewirtschaftungs AG ist daher nicht vorgesehen.
Wenn das Nutzungs- bzw. Pachtverhältnis ausläuft, fällt das Nutzungsrecht an die jeweiligen Grundstückseigentümer zurück. In diesem Fall endet auch die Möglichkeit, weitere Erlöse aus den Bäumen bzw. den Flächen zu erzielen. Mit dem Bewirtschaftungsvertrag wird sichergestellt, dass die Plantagen im erforderlichen Umfang gepflegt und bewirtschaftet werden. Insbesondere wird dadurch gewährleistet, dass die Ernte und der Verkauf der Bäume rechtzeitig innerhalb der vertraglich vorgesehenen Fristen erfolgen.
Grundsätzlich ist dies möglich. Die Organisation und Finanzierung einer vorzeitigen Ernte liegen jedoch vollständig in der Verantwortung des Kunden. Dabei ist zu beachten, dass der Kunde für allfällige Schäden an Bäumen oder Eigentum Dritter haftet. Besteht bereits ein Bewirtschaftungsvertrag mit der LFS Bewirtschaftungs AG, muss dieser vorgängig unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen beendet werden.
Nein. Mit den jeweiligen Grundeigentümern wurden verbindliche Rotationszeiten vereinbart. Die Bäume müssen innerhalb dieser Zeiträume geerntet werden. Zudem ist es aus betrieblichen und logistischen Gründen nicht möglich, einzelne Bäume auf einer Plantage stehen zu lassen, während andere geerntet werden.
Die für Ihre Plantage geltende Rotationszeit ist im Kaufvertrag mit der Life Forestry Switzerland AG festgelegt. Bitte beachten Sie, dass sich die Rotationszeit gemäss den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Life Forestry Switzerland AG um bis zu fünf Jahre verlängern kann. Nach Ablauf der vereinbarten Dauer fällt das Grundstück an die jeweiligen Grundstückseigentümer zurück. Daraus ergibt sich, dass die Ernte und der Verkauf des Holzes vor dem Ende der Vertragslaufzeit erfolgen müssen. Selbstverständlich wird dabei angestrebt, die Bäume möglichst lange wachsen zu lassen, da sich dies in der Regel wertsteigernd auswirkt. Die Ernte erfolgt daher grundsätzlich so spät wie möglich, jedoch rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
Die Zahlungen aus dem Holzverkauf werden über verschiedene Zahlungskanäle abgewickelt. Ein Teil der Erlöse wird direkt durch die Holzkäufer zur Deckung der lokalen Kosten in Costa Rica bzw. Ecuador verwendet. Dabei wird berücksichtigt, dass die jeweiligen steuerlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen sowie marktübliche Preisniveaus eingehalten werden. Weitere Zahlungen werden auf ein Treuhandkonto in der Schweiz geleistet. Nach Abschluss der Ernte und dem vollständigen Verkauf des Holzes sowie der finalen Zuordnung der Erlöse zu den einzelnen Kunden werden die entsprechenden Abrechnungen erstellt. Die Kunden werden während dieses Prozesses per E-Mail informiert und gebeten, ihre Bankverbindung für die Auszahlung mitzuteilen. Die Auszahlung der Holzerlöse erfolgt in der Regel innerhalb von bis zu 30 Arbeitstagen nach Abschluss der Ernte und der finalen Abrechnung.
Die Plantagen sind nicht gegen Diebstahl oder vergleichbare Risiken versichert. Auch bei der Life Forestry Switzerland AG waren die Plantagen nicht gegen Risiken wie Diebstahl durch Dritte, politische Instabilität, Naturkatastrophen oder Preisverfall versichert. Eine entsprechende Versicherung wird auch von der LFS Bewirtschaftungs AG nicht angeboten. Der Abschluss solcher Versicherungen wäre mit erheblichen Kosten verbunden, die in der Praxis zu deutlich höheren laufenden Belastungen führen würden. Diese zusätzlichen Prämien wären für die Kunden wirtschaftlich kaum vertretbar.
Die FSC-Zertifizierung wurde durch die Life Forestry Switzerland AG seit dem Jahr 2024 nicht mehr aktiv weitergeführt. Unabhängig davon erfolgt die Bewirtschaftung der Plantagen durch die LFS Bewirtschaftungs AG weiterhin unter Berücksichtigung der relevanten FSC-Standards. Eine Re-Zertifizierung wäre grundsätzlich jederzeit möglich, ist derzeit jedoch nicht vorgesehen. Hintergrund ist, dass nach aktuellem Kenntnisstand von den uns bekannten Abnehmern kein höherer Teakpreis für FSC-zertifiziertes Holz erzielt werden kann. In diesem Zusammenhang würde eine Zertifizierung zusätzliche Kosten verursachen, ohne dass sich daraus ein entsprechender wirtschaftlicher Mehrwert ergibt.
Die LFS Bewirtschaftungs AG verfügt über keine Informationen darüber, wie viele Bäume eines einzelnen Kunden aktuell noch vorhanden sind oder in welchem Zustand sich diese befinden. Individuelle Bestandsaufnahmen wurden und werden nicht durchgeführt. Entsprechend können wir keine Aussagen über die genaue Anzahl, den Zustand oder den Wert der einzelnen Kundenbestände treffen. Auch wenn wir jetzt verschiedene Szenarien annehmen würden, wäre der Marktpreis im Erntejahr sicherlich komplett anders. Deshalb erachten wir es als absolut unseriös, hierzu irgendwelche Angaben zu machen.
Bei mehreren Millionen stehenden Bäumen ist es praktisch unmöglich, für jeden einzelnen Kunden laufend die exakten Bestände zu erfassen und zu dokumentieren. Eine solche Bestandsaufnahme würde einen enormen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand erfordern und wäre verwaltungstechnisch kaum umsetzbar. Auch die Life Forestry hat keine individuellen Inventare für jeden einzelnen Kunden geführt. Stattdessen wurden in regelmässigen Abständen Plantagengutachten erstellt. Hierfür wurden auf den jeweiligen Plantagen repräsentative Messparzellen ausgewählt und vermessen. Die daraus gewonnenen Daten dienten als Grundlage für die Beurteilung des Bestandes der gesamten Plantage. In der Vergangenheit konnten sich die Kunden über das Online-Portal der Life Forestry einloggen und die entsprechenden Gutachten zu ihren Plantagen einsehen. Darin wurde unter anderem ausgewiesen, wie viele Bäume pro Hektar durchschnittlich noch auf der jeweiligen Plantage vorhanden waren sowie weitere Bestandsdaten. Wir beabsichtigen, unseren Kunden künftig wieder vergleichbare Informationen zur Verfügung zu stellen. Nach heutigem Stand ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass dies bereits im laufenden Jahr umgesetzt werden kann.
Wenn ein Kunde den Vertrag kündigt, bevor eine kommerzielle Verwertung seiner Teakbäume stattgefunden hat, der Kunde also lediglich Bewirtschaftung, Pflege und Kontrolle seiner Plantagenflächen in Anspruch genommen hat, behält sich die LFS Bewirtschaftungs AG vor, für diese Leistungen ihren Aufwand in Rechnung zu stellen.
Wenn die LFS Bewirtschaftungs AG den Vertrag mit dem Kunden kündigt, ganz egal zu welchem Zeitpunkt, muss der Kunde keinerlei Aufwand oder sonstige Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen bezahlen.
Vor dem Hintergrund, dass durch die Insolvenz der Life Forestry Switzerland AG bei zahlreichen Kunden ein gewisser Vertrauensmangel besteht, sind wir bereit, ein unabhängiges Gremium zu installieren, welches die ordnungsgemässe Durchführung der Ernten sowie die Auszahlung der Holzerlöse überprüft. Eine solche Kontrolle könnte grundsätzlich durch eine klassische Wirtschaftsprüfungs- oder Revisionsgesellschaft erfolgen. Diese verfügt jedoch in der Regel nicht über die notwendige Fachkompetenz, um neben den Zahlen auch die Besonderheiten des Geschäftsmodells und der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu beurteilen. Daher haben wir bereits einen Rechtsanwalt, der sich mit der Materie auskennt und selbst Förster ist, einen Steuerberater, der selbst in erheblichem Umfang Teakbäume erworben hat, sowie Kunden mit entsprechender forstwirtschaftlicher Fachkompetenz vorgesehen. Diese Personen sind in der Lage, die Tätigkeit der LFS Bewirtschaftungs AG fachlich, inhaltlich und buchhalterisch zu prüfen und zu bewerten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei rechtliche oder sonstige Verpflichtung zur Einrichtung eines solchen Gremiums besteht. Es handelt sich ausschliesslich um eine freiwillige vertrauensbildende Massnahme. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft oder Mitwirkung in diesem Gremium. Forderungen oder Vorgaben von aussen hinsichtlich der Zusammensetzung, Arbeitsweise, Sitzungsfrequenz oder der behandelten Themen erteilen wir daher eine klare Absage. Grundsätzlich könnte die finanzielle Abwicklung über die LFS Bewirtschaftungs AG erfolgen. Da jedoch fraglich ist, ob die Entgegennahme von Holzerlösen im Namen der Kunden aufsichtsrechtliche Fragestellungen nach sich ziehen könnte, wird die finanzielle Abwicklung über einen entsprechend zugelassenen Treuhänder erfolgen. Dieser ist ausschliesslich für die Verwaltung und Auszahlung der Gelder zuständig, nicht jedoch für Berechnungen, Bewirtschaftungsfragen oder sonstige operative Aufgaben. Die Kontaktdaten des Kontrollgremiums sowie des Treuhänders werden wir nicht veröffentlichen. Dies dient dem Schutz der beteiligten Personen, damit diese ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen können und nicht durch eine Vielzahl von Anfragen und Telefonaten in ihrer Tätigkeit beeinträchtigt werden.
Kunden, die keinen Bewirtschaftungsvertrag mit der LFS Bewirtschaftungs AG abschliessen, sind selbst dafür verantwortlich, die weitere Bewirtschaftung ihrer Bestände sowie gegebenenfalls die Wahrnehmung ihrer Interessen in Bezug auf die Plantagen sicherzustellen. Sollten uns zu einem späteren Zeitpunkt Informationen über bevorstehende Ernten von Beständen vorliegen, für die kein Bewirtschaftungsvertrag mit uns besteht, werden wir uns bemühen, die betroffenen Eigentümer über die uns bekannten Kontaktdaten zu erreichen. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, dass uns die entsprechenden Kontaktdaten vorliegen und aktuell sind. Soweit im Zusammenhang mit der Ernte oder Vermarktung solcher Bestände Massnahmen erforderlich werden und eine Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Eigentümer trotz angemessener Bemühungen nicht möglich ist, erfolgt das weitere Vorgehen ausschliesslich im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Etwaige Erlöse, die einem Eigentümer zustehen, würden entsprechend den rechtlichen Vorgaben verwaltet und für die gesetzlich vorgesehene Dauer zur Auszahlung bereitgehalten. Meldet sich ein Eigentümer erst zu einem späteren Zeitpunkt, kann eine Auszahlung grundsätzlich auch nachträglich erfolgen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Bitte beachten Sie, dass bei einer späteren individuellen Bearbeitung oder nachträglichen Abwicklung zusätzliche Aufwendungen entstehen können, die gegebenenfalls gesondert zu berücksichtigen sind.
Bei der Life Forestry Switzerland AG wurde seit jeher eine Gesamtprovision von 15 % im Zusammenhang mit der Ernte vereinbart, bestehend aus 10 % für die Bewirtschaftung sowie 5 % für Ernte und Verkauf. Diese Angaben können Sie bei der Life Forestry Switzerland AG gerne überprüfen.
Gemäss Informationen der Life Forestry Switzerland AG wurden zunächst seitens der Finanzbehörden Steuernachforderungen gestellt, die vom Unternehmen nicht beglichen werden konnten. Eine Bewertung der Rechtmässigkeit dieser Forderungen ist an dieser Stelle nicht Gegenstand der Darstellung. Fest steht, dass die zuständige Steuerverwaltung das Konkursverfahren über die Life Forestry Switzerland AG eröffnet hat. Ein weiterer Aspekt betrifft die rechtliche Einordnung der Verträge. Obwohl diese nach Schweizer Recht mit Gerichtsstand in der Schweiz abgeschlossen wurden, haben sich in der Rechtsprechung für Verbraucher mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland teilweise abweichende Rechtsauffassungen ergeben, wonach unter bestimmten Umständen deutsches Recht Anwendung finden kann. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere diskutiert, inwieweit ein Widerrufsrecht ausdrücklich vertraglich geregelt sein muss. Im Rahmen entsprechender Verfahren wurde von einzelnen Kunden ein Widerruf ihrer Verträge geltend gemacht. Ein Widerruf führt rechtlich zu einer Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses. Die wirtschaftlichen Auswirkungen solcher Rückabwicklungen hingen jeweils von der konkreten Ausgestaltung der Verträge und der Mittelverwendung im Unternehmen ab. In der Folge kam es zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Life Forestry Switzerland AG, die zur angespannten wirtschaftlichen Situation beigetragen haben. Insgesamt haben diese Entwicklungen in ihrer Gesamtheit zur heutigen Situation des Unternehmens geführt.
Die LFS Bewirtschaftungs AG ist ausschliesslich eine Dienstleistungsgesellschaft, die sich über vertraglich vereinbarte Provisionen finanziert. Insofern unterscheidet sich ihre Struktur wesentlich von derjenigen der Life Forestry Switzerland AG, sodass bestimmte dort bestehende unternehmerische Risiken nicht in gleicher Form bestehen. Im ungünstigsten Fall könnte es aus externen oder operativen Gründen über einen längeren Zeitraum zu Verzögerungen bei der Ernte kommen. Sollten in der Folge über einen längeren Zeitraum keine Provisionszahlungen generiert werden, könnte dies die Liquidität der Gesellschaft beeinträchtigen und im Extremfall zu einer Einstellung der Geschäftstätigkeit führen. Bis zu einem solchen theoretischen Zeitpunkt wären jedoch die Bewirtschaftung, Ernte und der Verkauf der Bäume bereits erfolgt, sodass für die Kunden keine entsprechenden Vermögensverluste entstehen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Kunden aus dem Bewirtschaftungsvertrag keine direkten finanziellen Verpflichtungen gegenüber der LFS Bewirtschaftungs AG eingehen.
Paragraph 6 des Bewirtschaftungsvertrages findet ausschliesslich im Falle einer Kündigung Anwendung. Kündigt ein Kunde den Vertrag, bevor eine kommerzielle Verwertung seiner Teakbäume stattgefunden hat, und hat er bis dahin lediglich Leistungen wie Bewirtschaftung, Pflege und Kontrolle der Plantagenflächen in Anspruch genommen, behält sich die LFS Bewirtschaftungs AG vor, den hierfür entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Kündigt hingegen die LFS Bewirtschaftungs AG den Vertrag – unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung –, ist der Kunde nicht verpflichtet, für bereits erbrachte Leistungen einen Aufwandersatz oder eine sonstige Entschädigung zu bezahlen. In diesem Fall entstehen dem Kunden diesbezüglich keine Kosten.
Grundsätzlich wurde bei Life Forestry rund 1'100 Setzlinge pro Hektar gepflanzt. Für die Endernte wurde mit etwa 230 Bäumen pro Hektar kalkuliert. Ziel der Bewirtschaftung war stets, möglichst viele hochwertige Bäume bis zur Endernte zu erhalten. Daher kann die tatsächliche Anzahl der zur Endernte verfügbaren Bäume je nach Plantage auch über diesen Planwerten liegen. Es ist davon auszugehen, dass heute nicht mehr sämtliche ursprünglich gepflanzten beziehungsweise erworbenen Bäume vorhanden sind, da im Rahmen der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung sanitäre (nicht-kommerzielle) Ausforstungen durchgeführt wurden. Sofern kommerzielle Zwischennutzungen oder Zwischenaus-forstungen erfolgt sein sollten, gehen wir davon aus, dass die betroffenen Kunden hierüber durch die Life Forestry informiert wurden. Fragen hierzu bitten wir direkt an die zuständigen Stellen der Life Forestry zu richten.
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